Allgemeine Geschäftsbedingunge

0. Allgemeines

Grundsätzlich bietet das FTTZ jedem Interessenten die Möglichkeit, in der Übungsanlage zu trainieren, wenn er eine gültige medizinische Untersuchung G26.3 und eine erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung zum Atemschutzgeräteträger vorweisen kann.Zum Veranstaltungsbeginn müssen alle Teilnehmer uneingeschränkt atemschutztauglich sein. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Mit dem Zahlungseingang und seiner Unterschrift vor Veranstaltungsbeginn stellt jeder Teilnehmer das FTTZ von jeglichen Haftungsansprüchen frei (soweit dies gesetzlich zulässig ist).

1. Sicherheitsrichtlinie

Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen der Trainer in Bezug auf die Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen und zum Schutz von Leben und Sacheinrichtungen unbedingt Folge zu leisten. Der Genuss von Alkohol und Drogen vor und während des Trainings ist ausdrücklich untersagt. Das Tragen von Schmuckstücken, wie Ringen, Ketten, Piercings etc. ist zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Trainingsteilnehmer ebenfalls untersagt.

2. Notwendige Schutzbekleidung und Ausrüstung

Am Training darf nur mit vollständiger Schutzkleidung inklusive mehrlagiger Überhose und Flammschutzhaube teilgenommen werden. Fehlende Ausrüstungsgegenstände können von den Teilnehmern gegen eine Leihgebühr in Vorabsprache und bei Verfügbarkeit entgeltlich angemietet werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um geprüfte Kleidung und Ausrüstung. Bei Feststellung von Sicherheitsmängeln an Geräten und Ausrüstungen der Teilnehmer kann das Training sofort abgebrochen werden. Für Schäden an Schutzkleidungen und/oder Ausrüstungsgegenständen der Teilnehmer übernimmt das FTTZ keine Haftung.

3. Anmeldung einzelner Teilnehmer

Mit der schriftlichen Anmeldung inkl. der Unterschrift unter dem Belehrungsformular erkennen die Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FTTZ an.

4. Anmeldung von Gruppen

Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Anmeldung von Einzelteilnehmern. Von jedem Gruppenteilnehmer wird die Unterschrift auf o. g. Belehrungsformular vor Ausbildungsbeginn separat benötigt. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Training des FTTZ besteht erst nach bestätigter Anmeldung und Zahlungseingang. Sollte es notwendig sein, das Training aus betrieblichen Gründen durch das FTTZ abzusagen, erhalten die Teilnehmer bis dahin geleistete Beträge zurück. Es bestehen jedoch keine weiteren Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem FTTZ. Für jeden Lehrgang sind mind. 14 Teilnehmer notwendig. Sollte diese Teilnehmerstärke nicht erreicht werden, kann der Lehrgang durch das FTTZ zwei Wochen vor Veranstaltungstermin abgesagt werden. Es werden dann Ausweichtermine angeboten, um die notwendige Lehrgangsstärke zu erreichen.

5. Stornierungsregelung

Für Stornierungen durch Einzelteilnehmer bis 14 Tage vor Trainingsbeginn berechnet das FTTZ eine Gebühr von 25 % der Teilnahmegebühr (zzgl. gültiger MwSt.). Spätere Stornierungen durch Einzelteilnehmer werden mit 50 % der Teilnahmegebühr (zzgl. gültiger MwSt.) berechnet. Bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr (zzgl. gültiger MwSt.) fällig. Für Stornierungen von Gruppen ab 8 Teilnehmern bis 14 Tage vor Trainingsbeginn berechnet das FTTZ eine Gebühr von 50 % der Teilnahmegebühr (zzgl. gültiger MwSt.). Später eingehende Stornierungen von Gruppen werden mit der vollen Teilnahmegebühr (zzgl. gültiger MwSt.) berechnet. Das Gleiche gilt bei Nichterscheinen der Gruppe. Als Grundlage für den Eingang der Stornierung wird das Datum des Eingangs der schriftlichen Stornierung beim FTTZ angesehen. Sollte ein Lehrgang von Seiten des FTTZ abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Information der Teilnehmer durch das FTTZ. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückgezahlt bzw. die Verlegung des Trainings angeboten. Für den Fall, dass ein Training aufgrund fehlender bzw. mangelhafter Schutzkleidung und/oder Ausrüstungsgegenstände abgebrochen oder beendet werden muss, erfolgt keinerlei Rückvergütung durch das FTTZ.

6. Bezahlung

Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7. Informationen zum Datenschutz

Das FTTZ weist darauf hin, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Auftragsabwicklung gespeichert werden können. Die Weitergabe an Dritte schließt das FTTZ aus.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Grünheide